Sonntag, 05.09.2010
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Platz- und Spielordnung
  1. Das Tennisspielen ist nur aktiven Mitgliedern mit gĂŒltiger persönlicher Beitragsmarke gestattet sowie GĂ€sten, die vor Spielbeginn eine Gastmarke beim Platzwart oder bei der Ökonomie erworben haben.
    Gastspieler hinterlegen als Pfand fĂŒr die Gastmarke ihren AutoschlĂŒssel o.Ă€., der nach Spielende und Bezahlung zurĂŒckgegeben wird.
  2. Jedes Mitglied erhĂ€lt nach Bezahlung seiner jĂ€hrlichen Verpflichtungen (Beitrag etc.) eine Beitragsmarke als Aufkleber fĂŒr seine Magnetmarke (Name und Jahresangabe) im BĂŒro bzw. bei der Ökonomie.
  3. Das Belegen der PlĂ€tze erfolgt mit der persönlichen Magnetmarke mit der aktuellen Beitragsmarke an der Platztafel. Ohne gĂŒltige Beitragsmarke besteht keine Spielberechtigung!
  4. Die PlĂ€tze dĂŒrfen erst nach Eintreffen und Verbleiben der Spieler auf der Anlage mit der eigenen Beitragsmarke belegt werden
  5. PlÀtze, auf denen 10 Minuten nach Spielzeitbeginn trotz Belegung mit Beitragsmarken nicht gespielt wird, können von anderen Spielern neu belegt werden. Bei Einzelspielen muss der Platz mit zwei, bei Doppelspielen mit vier Spielmarken an der Platztafel belegt sein.
  6. GrundsĂ€tzlich gilt die Berechtigung zur Platzbelegung nur fĂŒr eine Stunde je Tag. Soweit PlĂ€tze frei sind, können weitere Stunden belegt werden. Bei Doppelspielen kann der Platz fĂŒr zwei Stunden belegt werden, wobei die zweite Stunde wieder freigegeben werden muss, sollten andere Spieler keinen anderen Platz belegen können. Letzteres gilt ebenfalls fĂŒr die weiteren Stunden von Einzelspielern. An Werktagen außer Sonnabenden sind BerufstĂ€tige ab 16:00 Uhr bevorrechtigt bei der Platzbelegung
  7. Platz 7 ist der Trainerplatz. Die vom Trainer belegten Stunden werden mit dem Trainingsschild an der Platztafel reserviert. Ist der Trainer 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit nicht auf dem Platz, kann die laufende Stunde neu belegt werden.
  8. Die PlĂ€tze 8 und 9 sind - sofern letzterer nicht vom Trainer beansprucht wird - von Montag bis Freitag fĂŒr Jugendliche reserviert.
    Ist ein Jugendplatz nicht mit gĂŒltigen Spielmarken von Jugendlichen belegt, kann er fĂŒr die laufende Stunde auch von Erwachsenen belegt werden.
  9. Bei Forderungsspielen wird der dafĂŒr vorgesehene Platz 4 bis zum Ende des Spieles freigehalten.
  10. Beim Tennisspielen ist ĂŒbliche Tenniskleidung verbindlich. Die PlĂ€tze dĂŒrfen nur mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden. Es ist nicht gestattet, GlĂ€ser der Gastronomie auf die PlĂ€tze zu nehmen (Unfallgefahr etc.).
  11. Vor Spielbeginn muss der Platz grundsĂ€tzlich gewĂ€ssert werden. Zum Ende der Spielzeit muss der Platz aufgearbeitet werden (abziehen, Linien fegen). Wird bis zum Ende der Dunkelheit gespielt, muss der Platz außerdem gewĂ€ssert werden. Jeder Spieler ist zur Instandhaltung des bespielten Platzes verpflichtet.
  12. Den Anweisungen des Vorstandes und des Platzwartes ist grundsÀtzlich Folge zu leisten (Hausrecht).
  13. Das AbhÀngen oder UmhÀngen einer fremden Beitragsmarke ist nicht gestattet.
  14. Es ist Pflicht jedes Mitgliedes, auf die Einhaltung dieser Spielordnung zu achten!
  15. VerstĂ¶ĂŸe können zum Einzug der Beitragsmarke durch den Vorstand oder den Platzwart fĂŒhren.

Der Vorstand